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Vorsorge · Recht

Patientenverfügung & Vollmacht: Warum jeder Erwachsene sie braucht

Lesezeit: 4 Minuten · Stand 2026

Ein Unfall, ein Schlaganfall und plötzlich kannst du nicht mehr selbst entscheiden. Die wichtigste Frage ist dann: Wer darf für dich handeln? Die Antwort überrascht viele.

Der häufigste Irrtum

Viele glauben, der Ehepartner oder die erwachsenen Kinder dürften automatisch alles regeln. Das stimmt so nicht. Seit 2023 gibt es zwar ein begrenztes Notvertretungsrecht für Ehegatten, aber nur in Gesundheitsfragen, nur in einer akuten Situation und längstens für sechs Monate. Für alles andere, Bankgeschäfte, Behörden, Verträge und für unverheiratete Paare gilt: Ohne Vollmacht entscheidet ein vom Betreuungsgericht bestellter Betreuer. Das kann im Zweifel auch eine fremde Person sein.

Die drei Dokumente, die zusammengehören

Damit alles wirkt, sollten die Dokumente schriftlich, konkret und unterschrieben sein. Die Vorsorgevollmacht kannst du im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegen, damit das Gericht sie im Ernstfall findet. Wichtig ist auch: Die bevollmächtigte Person muss wissen, wo die Unterlagen liegen.

Warum das nichts mit dem Alter zu tun hat

Ein schwerer Unfall oder eine plötzliche Erkrankung trifft nicht nur Senioren. Deshalb gehört diese Vorsorge zu jedem Erwachsenen, ob mit 25 oder mit 70. Einmal sauber aufgesetzt, gibt sie dir und deinen Angehörigen für den Ernstfall Sicherheit.

Lass uns deine Vorsorge ordnen

Ich helfe dir, den Überblick zu bekommen und sage dir, was bei dir noch fehlt. Unverbindlich.

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Allgemeine Infos, Stand 2026, keine Rechtsberatung. Für die rechtssichere Gestaltung der Dokumente kann eine notarielle oder anwaltliche Beratung sinnvoll sein.