Patientenverfügung & Vollmacht: Warum jeder Erwachsene sie braucht
Ein Unfall, ein Schlaganfall und plötzlich kannst du nicht mehr selbst entscheiden. Die wichtigste Frage ist dann: Wer darf für dich handeln? Die Antwort überrascht viele.
Der häufigste Irrtum
Viele glauben, der Ehepartner oder die erwachsenen Kinder dürften automatisch alles regeln. Das stimmt so nicht. Seit 2023 gibt es zwar ein begrenztes Notvertretungsrecht für Ehegatten, aber nur in Gesundheitsfragen, nur in einer akuten Situation und längstens für sechs Monate. Für alles andere, Bankgeschäfte, Behörden, Verträge und für unverheiratete Paare gilt: Ohne Vollmacht entscheidet ein vom Betreuungsgericht bestellter Betreuer. Das kann im Zweifel auch eine fremde Person sein.
Die drei Dokumente, die zusammengehören
- Vorsorgevollmacht: Du bestimmst eine Person deines Vertrauens, die für dich handeln darf, in Gesundheit, Finanzen, Behörden. Das wichtigste Dokument, weil es das Betreuungsgericht überflüssig macht.
- Patientenverfügung: Du legst fest, welche medizinischen Behandlungen du möchtest und welche nicht. Damit Ärzte und Angehörige wissen, was dein Wille ist.
- Betreuungsverfügung: Falls doch ein Betreuer nötig wird, bestimmst du vorab, wer das sein soll und wer auf keinen Fall.
Warum das nichts mit dem Alter zu tun hat
Ein schwerer Unfall oder eine plötzliche Erkrankung trifft nicht nur Senioren. Deshalb gehört diese Vorsorge zu jedem Erwachsenen, ob mit 25 oder mit 70. Einmal sauber aufgesetzt, gibt sie dir und deinen Angehörigen für den Ernstfall Sicherheit.
Lass uns deine Vorsorge ordnen
Ich helfe dir, den Überblick zu bekommen und sage dir, was bei dir noch fehlt. Unverbindlich.
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